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vom 26.05.2025, aktuelle Version,

Julius Roller

Julius Roller

Julius Roller (* 29. Oktober 1862 in Thomigsdorf, Böhmen[1][2]; † 27. Dezember 1946 in Wien) war ein böhmisch-österreichischer Richter und Politiker des deutschnationalen Lagers.

Er war von 1907 bis 1918 Mitglied des Abgeordnetenhauses im österreichischen Reichsrat, von 1908 bis 1913 Abgeordneter zum Böhmischen Landtag und von Oktober 1918 bis März 1919 sowie von Juli bis November 1920 Staatssekretär für Justiz Deutschösterreichs bzw. der ersten Republik Österreich. Von 1919 bis 1927 war er Präsident des Obersten Gerichtshofes.

Leben

Julius Roller wurde als Sohn eines Landwirtes geboren und absolvierte das Gymnasium in Landskron. Zwischen 1880 und 1884 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Wien, 1891 promovierte er zum Dr. jur. Während seines Studiums wurde er 1880 Mitglied der Wiener akademischen Burschenschaft Bruna Sudetia.[3] Seinen Militärdienst leistete er beim 3.-Festungs-Artillerie-Regiment ab, wo er zuletzt Leutnant der Reserve war. Beruflich war Roller ab 1885 in der Justiz beschäftigt, er wirkte zunächst als Auskultant, dann als beisitzender Richter (Adjunkt) an verschiedenen Orten Böhmens und übernahm 1898 das Amt des Gerichtsvorstehers in Hohenelbe (Vrchlabí). Roller wurde 1907 zum Landesgerichtsrat, 1912 zum Rat des Oberlandesgerichtes Prag und 1918 zum Hofrat ernannt.

Als parteiloser Deutschnationaler trat Roller bei der Reichsratswahl 1907 im Wahlbezirk Böhmen 96 (Städte Hohenelbe, Arnau, Rochlitz an der Iser u. a.) an, wo er sich in der Stichwahl gegen den Kandidaten der Sozialdemokraten durchsetzen konnte. Er war Klubmitglied im Deutschnationalen Verband, der im Wesentlichen aus Abgeordneten der Deutschen Volkspartei und Deutschen Agrarpartei bestand und sich 1908 dem Nationalverband der deutschfreiheitlichen Abgeordneten bzw. 1910 dem Deutschen Nationalverband im Abgeordnetenhaus anschloss.

Von 1908 bis zur Auflösung 1913 war er zudem Abgeordneter des Böhmischen Landtages. Auch 1911 konnte Roller sein Mandat als Reichsratsabgeordneter in der Stichwahl gegen einen Sozialdemokraten verteidigen, das er aufgrund der Verlängerung der Legislaturperiode während des Ersten Weltkriegs bis 1918 innehatte.

Zwischen dem 21. Oktober 1918 und dem 16. Februar 1919 gehörte er der im Zuge des Auseinanderbrechens der Habsburgermonarchie von den Reichsratsabgeordneten der deutschsprachigen Wahlkreise gebildeten Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich an. Vom 30. Oktober 1918 bis zum 15. März 1919 war Roller Staatssekretär für Justiz in der Übergangsregierung unter dem Sozialdemokraten Karl Renner.

Nach Gründung der ersten Republik Österreich und Abtretung der deutschsprachigen Gebiete Böhmens und Mährens (also auch Rollers Heimatregion) an die neugegründete Tschechoslowakei durch den Vertrag von Saint-Germain war er in der Staatsregierung Mayr I vom 7. Juli bis zum 20. November 1920 erneut Staatssekretär für Justiz. Ihm kam dabei die Aufgabe zu, die Justiz auf die neue Staatsform und das neue österreichische Staatsgebiet umzustellen.

Roller übernahm 1920 bis 1927 die Funktion des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, wo er die Organisation des Gerichtes leitete und als Vorsitzender in Senaten in der Judikatur eine wichtige Rolle spielte.

Roller, ein Befürworter des Anschlusses Österreichs an Deutschland, war bereits vor dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich 1938 „illegales“ Mitglied der NSDAP.[4]

Er wurde am Friedhof Mauer bestattet.[5]

Literatur

  • Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 5: R–S. Winter, Heidelberg 2002, ISBN 3-8253-1256-9, S. 107–108.
  • Fritz Freund: Das österreichische Abgeordnetenhaus. Ein biographisch-statistisches Handbuch, 1907–1913, XI. Legislaturperiode (XVIII Session). Wiener Verlag, Wien/Leipzig 1907
  • Fritz Freund: Das österreichische Abgeordnetenhaus. Ein biographisch-statistisches Handbuch, 1911–1917, XII. Legislaturperiode. Verlag Dr. Rudolf Ludwig, Wien, S. 333
  • R. Harflinger: Roller Julius. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 9, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1988, ISBN 3-7001-1483-4, S. 226.

Einzelnachweise

  1. Matricula Online – Thomigsdorf, Taufbuch 1851–1868, 1. Zeile
  2. Auf der Parlamentsseite steht als Geburtstag der 28. Oktober 1862. Auf der parlamentarischen Kurzbiografie wird erwähnt, dass der 28. Oktober 1862 eine Eigenangabe war und der Taufeintrag auf den 29. Oktober 1862 hindeutet.
  3. Willy Nolte (Hrsg.): Burschenschafter-Stammrolle. Verzeichnis der Mitglieder der Deutschen Burschenschaft nach dem Stande vom Sommer-Semester 1934. Berlin 1934, S. 402.
  4. Der ehemalige Justizminister Dr. Julius Roller. In: Salzburger Volksblatt, 28. Oktober 1942, S. 3–4 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/svb
  5. Julius Roller in der Verstorbenensuche bei friedhoefewien.at

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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Julius Roller (1862 - 1946), Rakouský a český právník a politik. http://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_01703/index.shtml Anonym Unknown author
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